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Gericht erlaubt das Mitbringen von Getränken ins Fitness-Studio

Fitness-Studios dürfen das Mitbringen und Konsumieren von mitgebrachten Getränken nicht verbieten. Das haben kürzlich Richter am Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (7 U 36/03). Das Verbot sei rechtswidrig, so das harsche Urteil, weil es die KundInnen unangemessen benachteilige. Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale, Profiteure sind die Sportler. Sie müssen nach schweißtreibendem Training nicht zu den Getränken greifen, die im Studio angeboten werden, wenn sie ihren Durst löschen wollen. Die Fitness-Drinks würden ohnehin zu teuer verkauft, mäkelten die Richter.


Kategorie: Ernährung